Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Fester Urlaub über Weihnachten und Neujahr per Teilzeitantrag?

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangt, seine regelmäßige Arbeitszeit um 3,29 % zu vermindern und die reduzierte Arbeitszeit so zu verteilen, dass er jeweils vom 22. Dezember eines Jahres bis zum 2. Januar des Folgejahres nicht zu arbeiten hat. ...