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07.04.2014
Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet sind rücksichtslos
Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern seien wegen der mit ihnen typischerweise verbundenen Belastungen regelmäßig problematisch und verstießen deshalb gegen das Rücksichtnahmegebot. Soweit die Antragstellerin die Nutzung als Ferienwohnung bestritten hatte, ...