Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2012

Fensteraustausch - im Zweifel ist die WEG zuständig!

Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den ...