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19.02.2014
Feiern am Wochenende kann Minderungsrecht von Mitmietern bewirken!
Mitmietern kann ein Minderungsrecht zustehen, wenn von anderen Mietern eine Lärmbelästigung ausgeht, die aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts feststeht. Vorliegend stand fest, dass die lärmenden Mieter häufig am Freitagabend gegen Mitternacht ...