Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.02.2014

Feiern am Wochenende kann Minderungsrecht von Mitmietern bewirken!

Mitmietern kann ein Minderungsrecht zustehen, wenn von anderen Mietern eine Lärmbelästigung ausgeht, die aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts feststeht. Vorliegend stand fest, dass die lärmenden Mieter häufig am Freitagabend gegen Mitternacht ...