Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2013

Fehlerhafter Messwert kommen nicht in Heizkostenabrechnung!

Vermieter dürfen am Heizkörper abgelesene Messwerte, die aus zwingenden physikalischen Gründen nicht zutreffen können, nicht in der Heizkostenabrechnung zugrunde legen. Schließlich kann dieser Wert ja nicht dem tatsächlichen ...