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01.07.2013
Fehlerhafter Messwert kommen nicht in Heizkostenabrechnung!
Vermieter dürfen am Heizkörper abgelesene Messwerte, die aus zwingenden physikalischen Gründen nicht zutreffen können, nicht in der Heizkostenabrechnung zugrunde legen. Schließlich kann dieser Wert ja nicht dem tatsächlichen ...