Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.07.2017

Fehler bei der Durchführung der Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

Ein Fahrzeugkäufer kann aufgrund einer fehlerhaften Kfz-Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO keine Ersatzansprüche gegen das Land aufgrund einer Amtspflichtverletzung herleiten. Selbst bei unterstellter Fehlbegutachtung im Rahmen der nach ...