Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.06.2014

Fehlender deutscher Wohnsitz des Erblassers - AG Schöneberg ist zuständig

Ist die Erblasserin an einem unbekannten Ort verstorben, ist es vertretbar, ihren letzten bekannten Wohnsitz als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts heranzuziehen. Befand sich dieser Wohnsitz in ehemaligen deutschen Gebieten, ist die ...