Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2016

Fehlende Kniefreiheit im Bus als Reisemangel?

Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden eine als königlich bezeichnete Rundreise durch Marokko gebucht, die in der ersten Woche aus einer Busrundreise bestand. Der Abstand des Sitzes eines Reisenden betrug zum Vordersitz lediglich 10 cm, so dass nicht ...