Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.04.2014

Fehlende Fahreignung wegen sehr schwerer Depression?

Nach Nr. 7.5.1 der Anlage 4 zur FeV ist die Fahreignung bei allen Manien und sehr schweren Depressionen nicht gegeben. Gemäß Nr. 7.5.2 der Anlage 4 zur FeV ist die Fahreignung nach Abklingen der manischen Phase und der relevanten Symptome einer sehr ...