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25.04.2014
Fehlende Fahreignung wegen sehr schwerer Depression?
Nach Nr. 7.5.1 der Anlage 4 zur FeV ist die Fahreignung bei allen Manien und sehr schweren Depressionen nicht gegeben. Gemäß Nr. 7.5.2 der Anlage 4 zur FeV ist die Fahreignung nach Abklingen der manischen Phase und der relevanten Symptome einer sehr ...