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05.06.2014
Fehlende Berührung der Unfallfahrzeuge und die Haftung
Auch dann, wenn die Unfallfahrzeuge sich nicht berührt haben, kommt eine Haftung des Halters und Fahrers in Betracht. Die Anwesenheit eines Fahrzeugs am Unfallort begründet für sich alleine jedoch keine Haftung. Für eine Haftung ist ein Schadensbeitrag erforderlich, ...