Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.07.2017

Fehlende Ausgleichsreife eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

Der Ausgleich eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes kann nicht deshalb wegen fehlender Ausgleichsreife nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG in den Wertausgleich nach der Scheidung verwiesen werden, weil dieses ...