Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Farbwahl, wenn der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchführt

Im vorliegenden Fall war die mietvertragliche Schönheitsreparaturklausel unwirksam gewesen, so dass der Vermieter dazu verurteilt wurde, die Wände und Decken der Wohnung zu streichen. Der Vermieter kam dem zwar nach, beauftragte aber den Anspruch in Hellblau. Da die Mieter dies nicht wollten, ...