Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.07.2013

Falschparker haftet bei Beschädigung seines Fahrzeugs mit!

Parkt ein Fahrzeug unzulässigerweise im 5-m-Bereich vor einer Einmündung, so haftet der Parkende bei einem Unfall mit 25 % mit. Diese Quote ist angemessen, weil sich ein Fahrzeug, das in einer Verbotszone steht, noch im Betrieb befindet ...