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09.07.2013
Falschparker haftet bei Beschädigung seines Fahrzeugs mit!
Parkt ein Fahrzeug unzulässigerweise im 5-m-Bereich vor einer Einmündung, so haftet der Parkende bei einem Unfall mit 25 % mit. Diese Quote ist angemessen, weil sich ein Fahrzeug, das in einer Verbotszone steht, noch im Betrieb befindet ...