Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.09.2016

Falschparker auf Privatgrundstück dürfen sofort abgeschleppt werden!

Ein privater Grundstücksbesitzer ist in der Regel berechtigt, Falschparker sofort abschleppen zu lassen, ohne die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beachten zu müssen, solange die Maßnahme erforderlich ist, um die Besitzstörung zu beenden. ...