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01.08.2011
Falschen Unfallort angegeben - Versicherung zahlt nichts!
Sofern ein Versicherungsnehmer der Versicherung gegenüber in der Schadensanzeige einen falschen Unfallort nennt und unzutreffende Angaben zu dem genauen Unfallhergang, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. ...