Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Falschen Unfallort angegeben - Versicherung zahlt nichts!

Sofern ein Versicherungsnehmer der Versicherung gegenüber in der Schadensanzeige einen falschen Unfallort nennt und unzutreffende Angaben zu dem genauen Unfallhergang, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. ...