Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Falschangaben durch Fahrzeugverkäufer und die arglistige Täuschung

Damit ein Verkäufer einen offenbarungspflichtigen Mangel arglistig verschweigen kann, muss diesem der Fehler bekannt gewesen sein bzw. musste er diesen zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, dass dem Käufer dieser Fehler nicht bekannt war und er bei ...