Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.10.2013

Falschangabe der Vorbesitzer ist ein Sachmangel!

Im Gebrauchtwagenhandel macht es für die Kaufentscheidung des Käufers einen beträchtlichen Unterschied, ob das Fahrzeug einen oder drei Vorbesitzer hatte. Die falsche Angabe eines Vorbesitzers statt in Wirklichkeit dreier beim Gebrauchtwagenhandel ...