Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.01.2013

Fahrzeugteile nur mit amtlichen Prüfzeichen anbieten!

Sofern die objektive Möglichkeit besteht, dass nicht bauartgenehmigte Fahrzeugteile iSv § 22a Abs 1 StVZO in Deutschland und damit im Geltungsbereich der StVZO verwendet werden, dürfen diese nicht zum Verkauf angeboten werden. Vorliegend wurde ...