Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.08.2014

Fahrzeugpapiere im Kfz - grobe Fahrlässigkeit?

Lässt ein Versicherungsnehmer die Papiere in einem auf öffentlichem Verkehrsgrund geparkten Kfz, so ist grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers nicht nachgewiesen. Die Versicherung wird daher bei einem Fahrzeugdiebstahl, bei dem die Umstände des Diebstahls und die ...