Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.09.2012

Fahrverbot, wenn die Tat 21 Monate zurückliegt?

Das Fahrverbot ist als sog. Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um den Täter vor einem Rückfall zu warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen Verlust des Führerscheins und den Verzicht ...