Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Fahrtzeiten eines Regalauffüllers zwischen den Filialen sind Arbeitszeit

Im vorliegenden Fall war es Aufgabe einer Regalauffüllerin, Auf- und Umbauten von Regalen im Einzelhandel vorzunehmen und insbesondere Regale aufzufüllen. Hierzu wurde die Arbeitnehmerin mit ihren Kollegen abgeholt und dann zu den Geschäften, die teilweise in anderen Orten gelegen ...