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29.07.2014
Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss
Es genügt für die Fahrtenbuchauflage, wenn es sich bei dem Verkehrsverstoss um einen Geschwindigkeitsverstoß außerorts um 30 km/h handelte. Die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach einem erheblichen Verkehrsverstoss wird nicht dadurch abgewendet, dass der Kfz-Halter ein Zeugnisverweigerungsrecht ...