Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
29.07.2014

Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss

Es genügt für die Fahrtenbuchauflage, wenn es sich bei dem Verkehrsverstoss um einen Geschwindigkeitsverstoß außerorts um 30 km/h handelte. Die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach einem erheblichen Verkehrsverstoss wird nicht dadurch abgewendet, dass der Kfz-Halter ein Zeugnisverweigerungsrecht ...