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02.05.2013
Fahrtenbuchauflage bei erstmaligem Verkehrsverstoß
Es ist anerkannt, dass bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstosses hinreichenden Anlass für eine Fahrtenbuchauflage gibt, ohne dass es auf die Gefährlichkeit des Verkehrsverstosses erhöhende Umstände im Einzelfall ankommt. ...