Artikel
01.03.2012
Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Täterfeststellung
Die Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches gemäß § 31 a StVZO ist gerechtfertigt, wenn der Halter objektiv unrichtige Angaben macht, die geeignet sind, den Sachverhalt zu verschleiern und die Ermittlung des Fahrzeugführers zu verhindern. ...