Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2012

Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Täterfeststellung

Die Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches gemäß § 31 a StVZO ist gerechtfertigt, wenn der Halter objektiv unrichtige Angaben macht, die geeignet sind, den Sachverhalt zu verschleiern und die Ermittlung des Fahrzeugführers zu verhindern. ...