Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.06.2014

Fahrtenbuchauflage aufgrund fehlender Feststellung des Fahrzeugführers

Ordnet die Verwaltungsbehörde wie hier gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes an, kann das Gericht der Hauptsache gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage ganz oder teilweise ...