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26.01.2015
Fahrtenbuchanordnung und die Haltervermutung
Der Halterbegriff ist im Straßenverkehrsrecht - wie in § 7 StVG und § 31a StVZO - einheitlich zu bestimmen. In der Regel ist der Zulassungsinhaber und Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs auch dessen Halter. Die sich aus den genannten Indizien ergebende Vermutung kann jedoch - wie im vorliegenden Fall geschehen - widerlegt werden. ...