Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.01.2015

Fahrtenbuchanordnung und die Haltervermutung

Der Halterbegriff ist im Straßenverkehrsrecht - wie in § 7 StVG und § 31a StVZO - einheitlich zu bestimmen. In der Regel ist der Zulassungsinhaber und Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs auch dessen Halter. Die sich aus den genannten Indizien ergebende Vermutung kann jedoch - wie im vorliegenden Fall geschehen - widerlegt werden. ...