Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.01.2017

Fahrtenbuch bei Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrers

Nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts schriftlich zu begründen. Dabei sind an den Inhalt der Begründung keine zu hohen Anforderungen zu stellen. ...