Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2012

Fahrrad nicht zu dicht am Auto abstellen!

Hat ein Radfahrer sein Fahrrad so dicht an einem Pkw geparkt, dass der Pkw durch Umfallen des Fahrrads zerkratzt wurde, so ist der Radfahrer schadensersatzpflichtig. Es ist fahrlässig, das Fahrrad so dicht abzustellen. ...