Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.06.2012

Fahrlässige Tötung unter den Tisch fallen gelassen - fristlose Kündigung!

Im vorliegenden Fall stellte sich nach der Einstellung eines Chefarztes heraus, dass dieser bei der Einstellung eine falsche Erklärung über fehlenden Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren gegeben hatte. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin ...