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13.07.2017
Fahrlässig verursachter Wasserschaden als Kündigungsgrund?
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter einen Wasserschaden in erheblicher Höhe (vorliegend: ca. 10.500 €) fahrlässig verursacht und diesen dem Vermieter nicht angezeigt. Zwar regulierte die einstandspflichtige Versicherung den Schaden komplett, ...