Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.07.2017

Fahrlässig verursachter Wasserschaden als Kündigungsgrund?

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter einen Wasserschaden in erheblicher Höhe (vorliegend: ca. 10.500 €) fahrlässig verursacht und diesen dem Vermieter nicht angezeigt. Zwar regulierte die einstandspflichtige Versicherung den Schaden komplett, ...