Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.12.2012

Fahrerlaubnisentzug - auch nach über zwei Jahren?

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO unterliegt als prozessuale Zwangsmaßnahme den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Beschleunigungsgebots. Sie ist ...