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14.11.2012
Fahrerlaubnisentziehung vor dreizehn Jahren - keine Wiedererteilung
Hat ein Fahrerlaubnisinhaber über eine lange Zeitspanne (hier: 13 Jahre) nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt, so stellt dies eine relevante Tatsache i.S.d. § 20 II FeV dar, so dass auf eine Fahrerlaubnisprüfung nicht verzichtet werden kann. ...