Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2014

Fahrerlaubnisentziehung ist bei Außendienstlern nicht zwingend ein außerordentlicher Kündigungsgrund!

Grundsätzlich verhält es sich so, dass eine entzogene Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein kann - auch dann, wenn die Entziehung wegen einer privaten Trunkenheitsfahrt erfolgte. ...