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27.11.2013
Fahrerlaubnisentziehung für Rückfall eines Alkoholikers
War ein Alkoholiker nachgewiesenermaßen (polizeiliche Ingewahrsamnahme) nach therapeutischer Behandlung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis rückfällig, so muss vor der Fahrerlaubnisentziehung keine erneute fachärztliche Begutachtung erfolgen. Bereits der einmalige auch ...