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06.02.2015
Fahrerlaubnis nach (unbewusstem) Drogenkonsum futsch
Hat ein Fahrerlaubnisinhaber bei einem Diskothekenbesuch Amphetamine konsumiert, so genügt bereits ein solcher einmaliger Konsum für die Annahme des Eignungsausschlusses. Auf ein vorsätzliches oder schuldhaftes Verhalten komme es für die Feststellung des Regeltatbestandes nicht an. ...