Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.03.2015

Fahrerlaubnis bei (eingestellter) Diabetes

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV - ist insbesondere derjenige ungeeignet, bei dem Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 zur FeV vorliegen. Nach Ziffer 5.4 der Anlage 4 zur FeV ist bei einer Diabetes-Erkrankung mit medikamentöser Therapie mit ...