Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.06.2017

Fachwerkstatt muss wissen, ob Rückrufaktion wegen sicherheitsrelevanter Mängel besteht!

Eine Kfz-Fachwerkstatt muss Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion ...