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18.01.2017
Für das Elterngeld sind auch Verluste 'Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit'
Auch Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit sind Einkommen im Sinne des Elterngeldrechts und können zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für das Elterngeld führen. Bei sogenannten Mischeinkünften aus selbstständiger Tätigkeit und abhängiger ...