Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.01.2017

Für das Elterngeld sind auch Verluste 'Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit'

Auch Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit sind Einkommen im Sinne des Elterngeldrechts und können zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für das Elterngeld führen. Bei sogenannten Mischeinkünften aus selbstständiger Tätigkeit und abhängiger ...