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23.11.2011
Für beschädigte Fahrräder gibt es keinen allgemeinen Markt!
Wurde bei einem Verkehrsunfall ein Fahrrad beschädigt, so kann der Geschädigte als Schadensersatz den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines etwaig noch vorhandenen Restwertes geltend machen. Er kann hierbei nicht auf ...