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15.02.2017
Führerschein und die Aushändigung binnen der Zwei-Jahres-Frist
Nach Sinn und Zweck von § 18 Abs. 2 Satz 3 FeV wird ein Führerschein nicht im Sinne dieser Vorschrift ausgehändigt, wenn er in der Fahrerlaubnisbehörde verbleibt. Die Vorschrift lautet: Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig. ...