Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.02.2017

Führerschein und die Aushändigung binnen der Zwei-Jahres-Frist

Nach Sinn und Zweck von § 18 Abs. 2 Satz 3 FeV wird ein Führerschein nicht im Sinne dieser Vorschrift ausgehändigt, wenn er in der Fahrerlaubnisbehörde verbleibt. Die Vorschrift lautet: Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig. ...