Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.05.2012

Explodierende Duschglasscheibe im Hotelzimmer

Weist ein Hotelzimmer bereits bei Anmietung einen Mangel auf, haftet der Vermieter auch ohne Verschulden. Besteht eine Gefahrenquelle in diesem Zimmer, stellt dies einen Mangel dar. Dabei ist es unerheblich, ob technische Normen ...