Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.06.2014

Europaweite Bußgeldvollstreckung und die Reduzierung des Bußgeldes in Deutschland

Eine in einem EU-Mitgliedsstaat verhängte Geldbuße ist bei einer Vollstreckung in Deutschland nicht zu reduzieren. § 87 i Abs. 3 S. 2 IRG bestimmt, dass die im Ausland verhängte Geldsanktion in die ihr im deutschen Recht am meisten entsprechende Sanktion ...