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12.06.2014
Europaweite Bußgeldvollstreckung und die Reduzierung des Bußgeldes in Deutschland
Eine in einem EU-Mitgliedsstaat verhängte Geldbuße ist bei einer Vollstreckung in Deutschland nicht zu reduzieren. § 87 i Abs. 3 S. 2 IRG bestimmt, dass die im Ausland verhängte Geldsanktion in die ihr im deutschen Recht am meisten entsprechende Sanktion ...