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03.09.2014
Estrich als Fußbodenbelag ist ein Mangel!
Schlecht verspachtelter Estrich als Fußbodenbelag im Wohn-, Schlafzimmer und im Flur ist ein Mangel an der Mietsache, der aufgrund der resultierenden Funktionsbeeinträchtigung und optischen Beeinträchtigung eine Mietminderung von 15 % rechtfertigt. Schließlich bewirkt dieser ...