Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.09.2014

Estrich als Fußbodenbelag ist ein Mangel!

Schlecht verspachtelter Estrich als Fußbodenbelag im Wohn-, Schlafzimmer und im Flur ist ein Mangel an der Mietsache, der aufgrund der resultierenden Funktionsbeeinträchtigung und optischen Beeinträchtigung eine Mietminderung von 15 % rechtfertigt. Schließlich bewirkt dieser ...