Artikel
21.02.2017
Erwerbsobliegenheit bei voller Erwerbsminderung
Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, den Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts zu gewähren. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ...