Artikel
16.09.2013
Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft für Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) nicht dazu führt, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum für die Hausgeldschulden ...