Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Erweiterte Kontrollbetreuung - keine erneute Anhörung des Betroffenen

Einer erneuten Anhörung des Betroffenen bedarf es auch dann grundsätzlich nicht, wenn zunächst nur eine sog. Kontrollbetreuung angeordnet wurde und diese innerhalb von sechs Monaten erweitert worden ist. ...