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01.10.2013
Erweiterte Kontrollbetreuung - keine erneute Anhörung des Betroffenen
Einer erneuten Anhörung des Betroffenen bedarf es auch dann grundsätzlich nicht, wenn zunächst nur eine sog. Kontrollbetreuung angeordnet wurde und diese innerhalb von sechs Monaten erweitert worden ist. ...