Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.08.2017

Ersatzvornahme in Form des Abschleppens eines aufgebrochenen Pkw

Nach § 43 Nr. 2 PolG NRW kann die Polizei eine Sache sicherstellen, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen. Die Polizei wird in diesem Fall ...