Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Ersatzreisender

Die Stellung eines Ersatzreisenden für den Fall, daß der Reisende verhindert ist, stellt rechtlich einen Vertragsübergang dar, den § 651 b BGB regelt. Demnach hat der Reisende bis zum Reisebeginn das Recht zu verlangen, daß ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus ...