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01.08.2014
Ersatzfähigkeit eines Teilschadens und der abgrenzbare Vorschaden
Maßgeblich für das Bestehen eines Ersatzanspruchs nach einem Kfz-Unfall ist die Abtrennbarkeit von Alt- und Neuschaden. Sind trotz Vorliegens eines inkompatiblen Vorschadens auch solche Schäden eingetreten, die mit dem neuen Schadensbild übereinstimmen, so kann ein Teilschadensersatzanspruch ...