Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Ersatzfähigkeit eines Teilschadens und der abgrenzbare Vorschaden

Maßgeblich für das Bestehen eines Ersatzanspruchs nach einem Kfz-Unfall ist die Abtrennbarkeit von Alt- und Neuschaden. Sind trotz Vorliegens eines inkompatiblen Vorschadens auch solche Schäden eingetreten, die mit dem neuen Schadensbild übereinstimmen, so kann ein Teilschadensersatzanspruch ...