Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.05.2012

Ersatzcrew vorhalten, um Verzögerungen zu vermeiden?

Zur Vermeidung großer Verspätungen muss eine Fluggesellschaft ggf. eine Ersatzcrew vorhalten. Andernfalls kann ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen entstehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Notwendigkeit von Ersatzpersonal ...